Für Beteiligte
Der Begutachtungsprozess
Ein transparenter Überblick über die einzelnen Schritte.
Jede Begutachtung wird individuell auf die gerichtliche Fragestellung abgestimmt. Dennoch folgt der generelle Ablauf standardisierten Schritten, die wir Ihnen hier im Überblick vorstellen.
Beauftragung & Aktenstudium
Das Gericht erteilt den Auftrag und übersendet die Gerichtsakte. Die Sachverständigen lesen die Unterlagen zur Vorbereitung auf die Gespräche.
Kontaktaufnahme
Sie erhalten ein Schreiben, in dem erste Terminvorschläge für die Gespräche unterbreitet werden.
Exploration (Gespräche)
In ein oder mehreren persönlichen Gesprächen werden Ihre Sichtweise, die Vorgeschichte und die aktuelle Situation ausführlich besprochen.
Testdiagnostik (falls erforderlich)
Je nach Fragestellung können standardisierte Fragebögen oder psychologische Tests eingesetzt werden, um bestimmte Aspekte objektiv zu erfassen.
Interaktionsbeobachtung (im Familienrecht)
In familienrechtlichen Verfahren finden in der Regel Beobachtungen im Umgang zwischen Eltern und Kindern statt.
Einbezug Dritter
Mit Ihrem Einverständnis (Schweigepflichtsentbindung) werden relevante objektive Fachpersonen (z.B. Jugendamt, Schulen, Bewährungshilfe, etc.) befragt.
Gutachtenerstellung
Die gesammelten Informationen werden im Gutachten schriftlich zusammengefasst, wissenschaftlich ausgewertet und ausschließlich an das Gericht übersandt.