Zum Hauptinhalt springen

Für Gerichte

Fachbereiche & Methodik

Unsere Arbeitsweise zeichnet sich durch Transparenz, Verlässlichkeit und ethisches Handeln aus.

Familienrecht

Begutachtung im Bereich elterlicher Sorge und Umgang

  • Elterliche Sorge
  • Lebensmittelpunkt
  • Umgangsregelungen
  • Kindeswohlgefährdung
  • Erziehungsfähigkeit
  • Rückführung bei Fremdunterbringung

Kriminalprognose

Begutachtung im Bereich strafrechtlicher Fragestellungen

  • Rückfallwahrscheinlichkeit / Gefährlichkeit
  • Bedingte Entlassung
  • Lockerungen

Begutachtungen können während der Inhaftierung im offenen oder geschlossenen Vollzug oder während der Behandlung im Maßregelvollzug oder der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung erfolgen.

Im Familienrecht betreffen Gutachtenaufträge insbesondere die Risikoeinschätzung bei (Verdacht auf) sexualisierter Gewalt und/oder vermuteter pädophiler Interessen eines Elternteils.

Auftragserteilung

  • Ausschließlich auf gerichtliche / justizielle Beauftragung (keine privatgutachtlichen Aufträge)
  • Übermittlung der vollständigen Verfahrensakte an die Praxisadresse bzw. an das elektronische Justizpostfach
  • Schriftliche Bestätigung der Beauftragung mit Fragestellung und Sachverhalt

Kapazität & Verfügbarkeit

Die Praxis nimmt kontinuierlich neue Aufträge entgegen, sofern eine qualitätsgerechte Bearbeitung gewährleistet werden kann. Der aktuelle Auslastungsstand wird auf Anfrage mitgeteilt. Eilaufträge können in Absprache Berücksichtigung finden.

Bearbeitungszeitraum

Der Bearbeitungszeitraum beträgt im Familienrecht in der Regel fünf bis sechs Monate und bei Fragen zur Kriminalprognose in der Regel drei bis vier Monate. Komplexe Mehrpersonenkonstellationen können entsprechend länger dauern. Zeitnahe Stellungnahmen sind auf Wunsch möglich.

Vergütung nach JVEG

Die Vergütung erfolgt ausschließlich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Es werden keine abweichenden Honorarvereinbarungen getroffen. Stundensätze und Sachkosten werden entsprechend der gesetzlichen Regelungen in Ansatz gebracht.