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Für Gerichte

Qualitätsstandards

Sicherung der wissenschaftlichen Qualität unserer Arbeit.

Die Qualität eines psychologischen Gutachtens ist maßgeblich für die richterliche Entscheidungsfindung. Daher verpflichten wir uns zur Einhaltung fachlicher und ethischer Richtlinien.

Gutachten erstellen ausschließlich Psychologen und Psychologinnen, die ihr Hochschulstudium mit einem Diplom oder Master in Psychologie abgeschlossen haben. Psychologen und Psychologinnen, die am Anfang ihrer rechtspychologischen Tätigkeit stehen, werden bei der Erstellung der ersten Gutachtenaufträge einzeln supervidiert.

Richtlinien

Alle Sachverständigen unserer Praxis orientieren sich an den gemeinsamen Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) für die Erstellung rechtspsychologischer Gutachten.

Mindestanforderungen

Die inhaltliche und formale Gestaltung unserer Gutachten entspricht den Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht (3. Auflage) der Arbeitsgruppe familienrechtliche Gutachten (2025) sowie den Mindestanforderungen für Prognosegutachten nach Boetticher et al. (2019) und den Empfehlungen für Prognosegutachten nach Kröber et al. (2019).

Kontinuierliche Qualitätssicherung

  • Regelmäßige Teilnahme an fachspezifischen Fort- und Weiterbildungen
  • Fallbezogene, strukturierte Intervision im Kollegenteam
  • Orientierung an den aktuellen Teststandards bei der Auswahl diagnostischer Verfahren
  • Regelmäßige Supervision durch externe, anerkannte Fachpsychologen und Fachpsychologinnen